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Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
11.07.2012, 18:19
Beitrag: #3
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
(11.07.2012 16:53)höfner501 schrieb:  Was habe ich denn verfahrenstechnisch gemacht? ...

Du hast im Anhörungsverfahren (§ 91 AO) die angeforderten Unterlagen vorgelegt.

Darin ist kein Antrag zu sehen, die Vorauszahlung auf der Grundlage der vorgelegten BWA festzusetzen.

Der Bearbeiter hat einfach nur den falschen Erläuterungstext benutzt.

Ich gehe davon aus, dass die Anhörung aufgrund der "Liste der Umsatzsteigerung" erfolgte. Dafür gibt es auch einen Text, den ich einfach nur durch eine dreistellige Zahl anweise.

Also, ich denke es ist grundsätzlich alles gut, keine Panik. Wink

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - Stadtkatze - 11.07.2012 18:19

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