Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
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11.07.2012, 16:53
Beitrag: #1
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Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
Für einen Mandanten bekamt ich Ende Mai die Aufforderung, Zahlen für 2011 ud 2012 vorzulegen, da die Umsatzerlöse einen deutlich höheren Gewinn als 2010 vermuten ließen und mir sozusagen die Chance gegeben wurde, die nachträgliche Vorauszahlung zu beeinflussen. So weit, so nett.
Ich schicke dem FA also die aktuelle BWA 2011. Jetzt kommt ein Bescheid über nachträgliche Vorauszahlungen mit dem Hinweis: "Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch/Antrag vom 25.06.2012". Stehe ich verfahrensrechtlich im Wald? Ich habe weder Einspruch noch Antrag gestellt. Grundsätzlich wäre mir das ja egal, aber angenommen, der Mandant bekommt jetzt noch vor Abschlusserstellung Hinweise auf 100 T€ zusätzlichen Gewinn, dann könnte ich mit der Aussage in den Hinterziehungstatbestand laufen..... so rein theoretisch. Was habe ich denn verfahrenstechnisch gemacht? Doch keinen Herabsetzungsantrag?!?!? Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - höfner501 - 11.07.2012 16:53
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - tosch - 11.07.2012, 17:52
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - Stadtkatze - 11.07.2012, 18:19
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - höfner501 - 12.07.2012, 10:52
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - Stadtkatze - 12.07.2012, 19:09
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - höfner501 - 12.07.2012, 20:54
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - Stadtkatze - 12.07.2012, 21:18
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