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Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
09.07.2012, 15:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2012 15:55 von Jive.)
Beitrag: #2
RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Bekommt Dein A eine Gutschrift??

Eine Gutschrift gilt als Rechnung, solange der Gutschriftsempfänger nicht widerspricht.

Bei sollversteuerung steht damit der Voranmeldungszeitraum fest.

Gibts über die Höhe der boni vertragliche Regelungen?

eventuell ist die Forderung gegenüber dem Lieferanten ja schon am Bilanzstichtag zu aktivieren.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung - Jive - 09.07.2012 15:48

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