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Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
09.07.2012, 15:15
Beitrag: #1
Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Hallo,

ich hab wieder ein Verständnisproblem.

Unternehmer (Soll-Versteuerung) A erhält nachträglich Umsatzboni's von seinen Lieferanten. Wann erfolgt die Vorsteuerberichtigung und wie ist das zu buchen??

Ist es nicht so, dass die Vorsteuer erst bei Zahlung zu berichtigen ist?

siehe auch:
Hat der Unternehmer das Entgelt insgesamt vereinnahmt, kann die Bemessungsgrundlage nicht mehr durch bloße Vereinbarung, sondern nur durch tatsächliche Rückzahlung des vereinnahmten Entgelts geändert werden. Erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem das Entgelt tatsächlich zurückbezahlt ist, ist die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen. Denn die Umsatzbesteuerung beschränkt sich (letztlich) auf den Umfang der tatsächlich vereinnahmten Gegenleistung (BFH Urteil vom 18.9.2008, V R 56/06, BStBl II 2009, 250). Abschn. 17.1 Abs. 2 Satz 3 UStAE, wonach eine Änderung der Bemessungsgrundlage bereits zum Zeitpunkt einer späteren Vertragsänderung vorliegt, ist nicht mehr anzuwenden. Diese Grundsätze sind auch bei anderen Fallgestaltungen anwendbar. So ist für die Berichtigung des Umsatzsteuer- und Vorsteuerbetrages bei Mängelrügen und der nachträglichen Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten der Zeitpunkt der Auszahlung bzw. der Inanspruchnahme der Gutschrift durch den Kunden maßgeblich (Abschn. 17.1 Abs. 2 Satz 4 UStAE sowie BMF-Schreiben vom 3.8.2004, BStBl I 2004, 739).
Die Berichtigung hat in dem Veranlagungszeitraum zu erfolgen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 Satz 7 UStG).

Danke für eure Hilfe!

Grüße
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Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung - Cloud - 09.07.2012 15:15

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