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gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein
05.07.2012, 13:45
Beitrag: #4
RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein
Hallo tosch,
danke für die Einschätzung. Es bestätigt mein Störgefühl. Umsatzsteuerrecht ist leider rigide. Soweit dem Leistungsbezug Einnahmen aus Werbung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, keine USt-befreite Leistung) gegenüberstehen, gibt es einen anteiligen Vorsteuerabzug. Ich muss wohl akzeptieren, dass bei anderen Einnahmen (Kostenerstattung) nichts anderes gilt. Selbst dann wohl nicht, wenn der Schwesterverein die Zeitschrift an Ihre Mitglieder entgeltfrei verteilt und die Satzungsziele des Schwestervereins diesselben sind, wie die des eigenen Vereins. Erfüllt werden nicht die Satzungsziele des eigenen Vereins, also kein Handeln im (eigenen) ideellen Bereich sondern Handeln im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

(05.07.2012 10:05)tosch schrieb:  Das bedeutet, dass der Verein auch aus den Kosten der Zeitung, die dem ideellen Bereich zuzuordnen wären, einen anteiligen Vorsteuerabzug insoweit hat, als diese Leistungen dann an den Schwesterverein weiterverkauft werden. Ich glaub, jetzt wirds kompliziert mit der Aufteilung. Big Grin
Selbst wenn es keine Kostenweiterbelastung gäbe: Die Auflage ist höher als für die eigenen Mitglieder erforderlich, d.h. die Werbung ist wertvoller, d.h. der anteilige Vorsteuerabzug sollte höher sein, aber da würde ich jetzt nichts machen wollen.
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RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein - Schnitzer - 05.07.2012 13:45

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