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gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein
05.07.2012, 13:28
Beitrag: #3
RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein
Hallo,

also ideller Bereich scheidet bei einer Vereinszeitschrift prinzipiell, im Bereich der Einnahmen, aus. Einnahmen aus der Zeitung können nur Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirt. Geschb. sein.

Betreibt der Verein das Anzeigengeschäft in eigener Regie, so ist dieses ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Wird die Zeitschrift unentgeltlich abgegeben, sind die Werbeeinnahmen für die Inserate dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen, wenn die Werbung vom Verein selbst betrieben wird, ansonsten der Vermögensverwaltung, wenn die Werbung verpachtet wurde. Erfolgt eine entgeltliche Abgabe der Zeitschrift, sind die Einnahmen aufzuteilen:

Einnahmen von Inserenten für die Anzeigenwerbung sind entweder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Werbung" oder bei Verpachtung des Werbegeschäfts der Vermögensverwaltung zuzuordnen.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Zeitschrift sind aufzuteilen zwischen dem redaktionellen Teil und den Inseraten. Der BFH hat zur Gewinnermittlung für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Anzeigenwerbung" in einer kostenlosen Vereinszeitung entschieden, dass die Aufwendungen für die Zeitung, einschließlich der auf den Textteil entfallenden Honorare, im Schätzungswege nach Blattseiten auf den (steuerfreien) Textteil und den (steuerpflichtigen) Anzeigenteil aufzuteilen sind. Dieser Grundsatz ist auch auf die Einnahmen aus dem Verkauf der Zeitschrift anzuwenden.

Die Einnahmen hinsichtlich des redaktionellen Teils sind dem Zweckbetrieb und die Einnahmen hinsichtlich der Werbung entweder der Vermögensverwaltung (wenn die Werbung verpachtet ist) oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein - tolledeu - 05.07.2012 13:28

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