gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein
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05.07.2012, 10:05
Beitrag: #2
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RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein
(04.07.2012 20:22)Schnitzer schrieb: Nach meiner Ansicht ist die Rechnung mit USt auszustellen, soweit sie den Anteil betrifft, der auf den wirtschaftl. Geschäftsbetrieb entfällt und ohne USt, soweit sie den restlichen Kostenanteil betrifft, weil damit der Vereinszweck umgesetzt wird. Liege ich mit dieser Ansicht aber wirklich richtig?Glaub ich nicht. Der Verein ist Unternehmer. Wenn er nun Leistungen ust-pflichtig weiterberechnet, dann geht das m.E. nur einheitlich. Welche Befreiungsvorschrift sollte für Umsätze im ideellen Bereich gelten? Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehört auch nicht die Zeitung an sich - diese wird ja kostenlos verteilt -, sondern lediglich die Vermarktung der Anzeigen. Das bedeutet, dass der Verein auch aus den Kosten der Zeitung, die dem ideellen Bereich zuzuordnen wären, einen anteiligen Vorsteuerabzug insoweit hat, als diese Leistungen dann an den Schwesterverein weiterverkauft werden. Ich glaub, jetzt wirds kompliziert mit der Aufteilung. ![]() |
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gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein - Schnitzer - 04.07.2012, 20:22
RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein - tosch - 05.07.2012 10:05
RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein - tolledeu - 05.07.2012, 13:28
RE: gemeinnütziger Verein: Weiterberechnung von Kosten an anderen gemeinnützigen Verein - tosch - 05.07.2012, 13:49
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