häusliches Arbeitszimmer
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15.06.2012, 12:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2012 13:06 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: häusliches Arbeitszimmer
Mitarbeiter ist keine Familienangehöriger?
Dann im Normalfall volle Absetzbarkeit, da durch die Nutzung durch einen familienfremden Angestellten die grundsätzlich vorhandene Einbindung des Arbeitszimmers in die häusliche Sphäre überlagert wird, d. h. es handelt sich nicht mehr um ein häusliches Arbeitszimmer i. S. d. EStG, so dass keine Abzugsbeschränkung mehr greift. BFH v. 09.11.2006 - IV R 2/06 (Leider, soweit ich weiß, nicht im BStBl veröffentlicht, aber bei klaren Verhältnissen würde das FA vor dem FG kaum eine Chance haben). Betriebsstätte denke ich nicht unbedingt, ist aber auch nicht relevant. |
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häusliches Arbeitszimmer - Vorwitzig - 15.06.2012, 12:37
RE: häusliches Arbeitszimmer - phönix - 15.06.2012, 12:46
RE: häusliches Arbeitszimmer - meyer - 15.06.2012 12:49
RE: häusliches Arbeitszimmer - Vorwitzig - 15.06.2012, 12:54
RE: häusliches Arbeitszimmer - Stadtkatze - 15.06.2012, 15:19
RE: häusliches Arbeitszimmer - Taxman - 15.06.2012, 15:28
RE: häusliches Arbeitszimmer - Stadtkatze - 15.06.2012, 18:05
RE: häusliches Arbeitszimmer - Uwe - 15.06.2012, 17:45
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