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Änderung nach § 153 AO trotz Einspruch?
07.06.2012, 10:36
Beitrag: #2
RE: Änderung nach § 153 AO trotz Einspruch?
Wegen dem Bilanzzusammenhang würde ich darauf tippen, dass du nur mit AdV das Problem umgehen könntest, weil AdV sich nicht nur auf Geld-VA sondern auch auf andere VA bezieht. Hier ist zwar der geänderte Bescheid 2008 kein GrundlagenVA für 2009, aber die Grundsätze des Bilanzzusammenhangs tendieren in die Richtung. Müsste sicherlich was im Kommentar zu 361 zu finden sein, oder?
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RE: Änderung nach § 153 AO trotz Einspruch? - showbee - 07.06.2012 10:36

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