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Wann versteuert die Komplementär-GmbH
05.06.2012, 13:31
Beitrag: #1
Wann versteuert die Komplementär-GmbH
Heute bin ich der mit dem Knoten.

Ich habe eine A-GmbH. Die ist Komplementärin und (zusammen mit dem Kommanditist B) GF der A&B GmbH& Co.KG.

Diese KG erzielt Einkünfte aus V+V. Das heißt, es wird eine Bilanz aufgestellt und hiervon ausgehend eine Überschussermittlung nach §§ 8, 9 EStG angefertigt.

Die A GmbH hat einen Anspruch auf GF-Vergütung von 100. Die Zahlung der Vergütung erfolgt im März 2012.

Zivilrechtlich alles kein Problem. Aber was passiert steuerrechtlich?

Bei der KG

...verschwindet im Jahr 2011 der Vergütungsaufwand mangels Zahlung. Dafür taucht sie in der F-Erklärung 2012 wieder auf. Auf der Ebene der Gesamthand haben wir also im Jahr 2011 einen Gewinn von Null und im Jahr 2012 einen Verlust von 100.

Die Gewinnzuweisung erfolgt im Jahr 2011 wie folgt: GmbH = 0 und B =0.

Und im Jahr 2012:
Sonder-Einnahmen der GmbH = 100. Zu verteilende Einkünfte = 0 und zwar wie folgt: GmbH = 100; B = -100.

Und bei der GmbH


...habe ich in 2011 eine erbrachte Leistung mit Vergütungsanspruch, welcher versteuert wird.

Und in 2012 wird der Einkünfteteil aus der KG zugewiesen?????

Oder muss ich bei der GmbH schon in 2011 den Anspruch nach § 60 (2) wieder rausrechnen?

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Wann versteuert die Komplementär-GmbH - ecro - 05.06.2012 13:31

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