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§ 17 EStG
31.05.2012, 07:25
Beitrag: #4
RE: § 17 EStG
(30.05.2012 14:46)showbee schrieb:  Wurde auch in der HaBil die Summe als Einlage (Kapitalrücklage) behandelt, dann ist diese mE mit dem GmbH Anteil mit übergegangen und brauchte nicht im Notarvertrag mit erwähnt werden (rein wertbildender Faktor).
Kapitalrücklagen können nämlich immer nur einem Gesellschafter zugerechnet werden oder es müssten ausdrücklich in Satzungsänderung stimmrechtslose Anteile geschaffen werden.

Danke showbee, das scheint mir am logischsten zu sein.

Ich war mir über die zivilrechtliche Behandlung dieser 50.000 nicht ganz im Klaren, aber so macht es Sinn.
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§ 17 EStG - Petz - 30.05.2012, 14:18
RE: § 17 EStG - showbee - 30.05.2012, 14:46
RE: § 17 EStG - Petz - 31.05.2012 07:25
RE: § 17 EStG - fliederus2 - 30.05.2012, 21:52

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