§ 17 EStG
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30.05.2012, 21:52
Beitrag: #3
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RE: § 17 EStG
Die Mama hätte doch unstreitig AK, falls wie schon gesagt, die Einlage in der Kapitalrücklage gebucht wurde.
Von daher ist der Gesetzeswortlaut m.E. doch eindeutig: §17 (2) S.5 EStG Zitat:5Hat der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich erworben, so sind als Anschaffungskosten des Anteils die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers maßgebend, der den Anteil zuletzt entgeltlich erworben hat. |
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RE: § 17 EStG - showbee - 30.05.2012, 14:46
RE: § 17 EStG - Petz - 31.05.2012, 07:25
RE: § 17 EStG - fliederus2 - 30.05.2012 21:52
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