§ 17 EStG
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30.05.2012, 14:18
Beitrag: #1
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§ 17 EStG
Hallo,
mal wieder ein Problem zu meiner Lieblingsvorschrift: Mama ist Alleingesellschafterin einer GmbH. In guten Jahren macht diese 50.000 Gewinn, die Mama sich "ausschütten" lässt, jedenfalls versteuert sie diese als Zinseinkünfte. Das Geld bleibt aber in der GmbH und wird dem steuerlichen Einlagekonto gutgeschrieben. Einige Jahre später wird per notariellem Schenkungsvertrag der GmbH-Anteil auf den Sohn übertragen, die 50.000 werden nirgends erwähnt. Nun ist die GmbH pleite, Sohn beantragt diese 50.000 als nachtr. AK bei der Ermittlung des Verlusts nach § 17 EStG. Man schwankt zwischen zwei eventuellen Lösungsmöglichkeiten: a) Wenn Mama schon ihre GmbH verschenkt, ist doch klar, dass die 50.000 mit verschenkt werden sollten, konkludente Handlung. Folge: nachtr. AK bei Sohn liegen vor. b) Im Schenkungsvertrag ist nur vom GmbH-Anteil die Rede, also werden die 50.000 ausdrücklich nicht mit verschenkt. Folge: Mutter hätte der GmbH ein Darlehen von 50.000 gegeben, da sie nicht mehr Gesellschafterin ist. Sie hatte weiterhin Anspruch auf Auszahlung. Der Verlust würde sich auf der privaten Vermögensebene abspielen und steuerlich irrelevant. Hat jemand eine Idee dazu oder noch eine andere Lösungsmöglichkeit ???? fragt der Petz |
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§ 17 EStG - Petz - 30.05.2012 14:18
RE: § 17 EStG - showbee - 30.05.2012, 14:46
RE: § 17 EStG - Petz - 31.05.2012, 07:25
RE: § 17 EStG - fliederus2 - 30.05.2012, 21:52
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