Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
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16.05.2012, 19:05
Beitrag: #23
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
(16.05.2012 16:42)meyer schrieb: @ Stadtkatze Na das ist ja wohl klar! (16.05.2012 16:42)meyer schrieb: Dazu habe ich mal gelernt, dass es dabei keine Änderungen im eigentlichen Sinn gibt sondern der alte ist komplett aus der Welt und es gibt einen neuen. Der neue Bescheid beinhaltet also automatisch einen Widerruf des alten. Was unter anderem zur Folge hat, dass bei Widerruf des neuen der alte nicht automatisch wiederauflebt, also ander als bei einem Steuerbescheid, wo die Aufhebung des Neuesten dazu führt, dass die vorherige Fassung wieder greift. Es ist aber kein neuer, sondern ein zweiter VA! Darüber hinaus muss man darüber nachdenken, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf überhaupt vorliegen... (16.05.2012 16:42)meyer schrieb: Dass die neue Anforderung "aus Versehen" ergangen ist, spielt m. E. keine Rolle, Doch, das ist m. E. nicht ohne Bedeutung Aber wie dem auch sei, ich würde meine Energie nicht verschwenden, um mit einem Steuerberater den 31.07. oder 30.09. auszufechten. So ein VAS-Fall muss ja schließlich innerhalb einer bestimmten Frist abschließend gezeichnet sein. ...und ob ich das in der Urlaubszeit möchte - ganz bestimmt nicht. Sind beide VAS-Schreiben nur an den EM gerichtet? Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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