Auslagenersatz und Umsatzsteuer
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16.05.2012, 18:27
Beitrag: #2
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RE: Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Ich würde behaupten, es kommt drauf an, was U und S untereinander vereinbaren, d. h. ob S bei der Betankung für eigene oder für fremde Rechnung handelt. Fremde Rechnung = Auslagenersatz, Leistungsempfänger ist dann U. Wenn das auf der Rechnung als Auslagenersatz auftaucht, halte ich das für unproblematisch. U benötigt natürlich dann die Originalrechnung (bei Betankung ist das ja ggf eine Kleinbetragsrechnung, so dass er der Tankstelle nichts groß erzählen muss, er sollte dann die 150 EUR brutto im Auge haben).
Handelt S für eigene Rechnung und belastet die Kosten weiter, ist es kein Auslagenersatz im eigentlichen Sinn sondern Teil seines Entgelts. Dann ist nichts mit Vorsteuerabzug bei U. Was dafür in Rechnung gestellt werden kann ist reine Verhandlungssache, egal, wie hoch die Kosten tatsächlich waren. Bei dem genannten Fall (es wird ein überführtes Fahrzeug, also kein eigenes betankt), würde ich aus dem Bauch heraus meinen, dass die Variante "auf fremde Rechnung" funktionieren könnte. Zur Vorsorge gegenüber dem FA sollte das aber vielleicht schriftlich festgehalten werden. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Auslagenersatz und Umsatzsteuer - lieschenmueller - 16.05.2012, 16:24
RE: Auslagenersatz und Umsatzsteuer - meyer - 16.05.2012 18:27
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