Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
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16.05.2012, 16:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2012 16:48 von meyer.)
Beitrag: #20
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
@ Stadtkatze
Wir sind hier nicht im Bereich von Steuerbescheiden sondern von sonstigen Verwaltungsakten. Das ist verfahrensrechtlich etwas grundlegend anderes. Dazu habe ich mal gelernt, dass es dabei keine Änderungen im eigentlichen Sinn gibt sondern der alte ist komplett aus der Welt und es gibt einen neuen. Der neue Bescheid beinhaltet also automatisch einen Widerruf des alten. Was unter anderem zur Folge hat, dass bei Widerruf des neuen der alte nicht automatisch wiederauflebt, also ander als bei einem Steuerbescheid, wo die Aufhebung des Neuesten dazu führt, dass die vorherige Fassung wieder greift. Dass die neue Anforderung "aus Versehen" ergangen ist, spielt m. E. keine Rolle, denn die ist wirksam bekanntgegeben worden. Das Versehen bestand schlichtweg darin, nicht geprüft zu haben, ob es schon eine vorherige Anforderung gab. Bei Steuerbescheiden kann das FA sich nach wirksamer Bekanntgabe auch nicht mehr darauf berufen, dass der vielleicht "aus Versehen" freigegeben wurde. Das ist letztlich derselbe Fall, was die Verursachung angeht. Wobei wir im Fall der Steuerbescheide ggf. widerstreitende Steuerfestsetzungen hätten, was es so aber bei den sonstigen Verwaltungsakten m. E. nicht geben kann. |
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