Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auslagenersatz und Umsatzsteuer
16.05.2012, 16:24
Beitrag: #1
Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Hallo Zusammen.

Folgender Fall bei der Überführung von Kfz:

Autohändler A beauftragt Unternehmer U mit der Überführung eines Kfz. U wiederum beauftragt seinen Subunternehmer S, der umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§19USTG) ist. S tankt zwischendurch mit dem Fahrzeug des A und schreibt eine Rechnung wie folgt: Dienstleistung pauschal 100 Euro + Auslagen x Euro (Bruttobetrag der Tankrechnung).

U kann in diesem Fall ja keine Vorsteuer aus dem Tankbeleg ziehen und muss A den Bruttobetrag + MWSt in Rechnung stellen. A ist damit natürlich nicht einverstanden und möchte nur den Nettobetrag in Rechnung gestellt bekommen.

JETZT DIE FRAGE:
Ist es ausreichend, wenn S den Tankbeleg U übergibt und von diesem den Betrag ausbezahlt (bar/unbar?) bekommt. Die Auslagen also gar nicht auf der Rechnung auftauchen?
Kann ein Subunternehmer namens und im Auftrag seines Auftraggebers so handeln, dass der Auftrraggeber als Vertragspartner gilt (wohl Voraussetzung bei Auslagenersatz und Vorsteueranerkennung)?
Wie macht S dem Tankstellenbetreiber klar, dass nicht er den Sprit kauft, sondern sein Auftraggeber U?

Meine Idee war dem Subunternehmer eine Firmenkreditkarte zu geben. Der Vorschlag löste keine Begeisterung beim Unternehmer aus :-(

Habt Ihr noch andere Ideen?
Habt Ihr Fachliteratur dazu?
Meint Ihr, eine verb. Auskunft wäre nötig?

Danke für Eure Hilfe!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Auslagenersatz und Umsatzsteuer - lieschenmueller - 16.05.2012 16:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation