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Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
16.05.2012, 08:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2012 08:43 von Stadtkatze.)
Beitrag: #19
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
(15.05.2012 19:40)ecro schrieb:  Aber AO hatte ich bei Giorgio Reinheldt, ....

Sad

Ich sehe es ein wenig anders als Kiharu. Ohne Frage existieren zwei Verwaltungsakte. Allerdings wird m. E. der erste nicht durch den zweiten ersetzt. Sondern es existieren beide Aufforderungen (gleichberechtigt) nebeneinander. Hin und wieder kommt soetwas im ESt-Bereich vor, wenn in einem (neuen) Amt eine Steuererklärung abgegeben wird und das bisherige Amt mangels anderer Kenntnis schätzt.
Auf jeden Fall muss eine Verwaltungsakt widerrufen werden.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung) - Stadtkatze - 16.05.2012 08:42

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