Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
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15.05.2012, 20:15
Beitrag: #18
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
(15.05.2012 20:04)tosch schrieb: Womit wir wieder beim Empfängerhorizont sind: wenn ich etwas vom Amt bekomme, gehe ich davon aus, dass "das Amt" es verschicken WOLLTE. Ja. Und hier kommt gleich der Brief nach, in dem geschrieben wird, dass dies eben nicht der Fall ist. Ich seh schon, ich steh hier jämmerlich allein da. Ich versuch mal, mich aufs Pragmatische zu verlegen: Der Brief, in dem steht, dass aber dann doch der (erste) VA gelten soll, ist seinerseits wiederum ein VA, wenn man die zweite Aufforderung als VA (oder als Schein-Akt mit Rechtsscheinwirkung) ansehen möchte. Und wenn nicht "wiederum ein VA", so wird der VA in Form des Briefes denn doch Herrin des Verfahrens. (15.05.2012 20:04)tosch schrieb: Und das soll dem Schreiben nachträglich die Eigenschaft als wirksamer VA nehmen? Nein. Es war ja nie einer. Hier sollte ja nur der Rechtsschein genommen werden. Noch mal pragmatisch: Wäre ich Richter, würde ich die erste Aufforderung als die nunmehr "gültige" benennen. Dabei könnte es dahinstehen, ob es sich bei dem zweiten Schreiben um einen VA handelt, der durch das dritte zurückgenommen wird - oder ob es sich bei dem zweiten Schreiben um keinen VA handelt, was durch den Brief klargestellt wird. ® |
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