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Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
15.05.2012, 20:04
Beitrag: #17
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
(15.05.2012 19:40)ecro schrieb:  Zumindest ist ja hier der Empfängerhorizont soweit erweitert, dass klar ist, dass der Bescheid nicht gewollt war.
Und das soll dem Schreiben nachträglich die Eigenschaft als wirksamer VA nehmen?

(15.05.2012 19:40)ecro schrieb:  Zum Urteil, Tz 32: "insoweit gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten der Behörden"

Eben. Deshalb wurden diese Unklarheiten ja sogar schriftlich ausgeräumt.
Was für Unklarheiten?
Wenn das FA schreibt: bitte bis zum 30.09. einreichen, was sollte denn daran unklar sein? Ich finde da nichts auslegungsbedürftiges oder -fähiges.

(15.05.2012 19:40)ecro schrieb:  DAS ist natürlich eine "Nuss". Kann das maschinelle Verfahren die Willensbildung ersetzen oder überlagern?
Womit wir wieder beim Empfängerhorizont sind: wenn ich etwas vom Amt bekomme, gehe ich davon aus, dass "das Amt" es verschicken WOLLTE.
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung) - tosch - 15.05.2012 20:04

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