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Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
15.05.2012, 17:39
Beitrag: #13
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
Hier ein Fall aus der Rechtsprechung, bei dem der Sachgebietsleiter "Mist" gebaut hat:

Zitat:Die Hauptsache hat sich durch die der Klägerin am 29.Januar 1981 übersandten Schreiben erledigt. Denn aus dem der Klägerin bekanntgegebenen Wortlaut dieser Schreiben ergibt sich eindeutig, daß sie die Aufhebung der beiden angefochtenen Steuerbescheide beinhalten. Mit diesem Wortlaut sind die Schreiben wirksam geworden (vgl. § 124 Abs.1 Satz 2 AO 1977). Unbeachtlich ist, ob der Sachgebietsleiter den Willen hatte, Aufhebungsbescheide zu erlassen. Denn er hat die als Aufhebungsbescheide zu würdigenden Schreiben eigenhändig unterschrieben und dadurch zumindest den Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt. Dies rechtfertigt die Anwendung des § 124 Abs.1 Satz 2 AO 1977.)
BFH v. 24.10.1984 - II R 30/81, BStBl. II 1985, 218 = BFHE 142, 357.

Zitat:Die Willentlichkeit eines Handelns entfällt nicht durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen, da das Programm von einem Amtsträger eingegeben wird. Davon geht auch die AO in § 119 Abs. 4 aus. Werden aufgrund eines technischen Defekts unrichtige Ausdrucke erstellt, ist nicht die Rechtsnatur, sondern nur die Rechtmäßigkeit betroffen
Söhn in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, § 118 AO

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung) - Kiharu - 15.05.2012 17:39

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