Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
|
15.05.2012, 15:02
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
Hallo,
(14.05.2012 20:13)meyer schrieb: M. E. ist die bevorzugte Anforderung ein Verwaltungsakt, auch wenn die keine RB-Belehrung enhält, der nach §§ 129-131 AO änderbar ist.genau so würde ich das sehen. Wenn die zweite Anforderung wirklich durch die Softwareumstellung passiert ist (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, da doch bestimmt irgend jemand eingegriffen hat), dann wäre das hinsichtlich des zweiten VwA wohl ein Fall für §129 AO. Ansonsten käme doch nur §131 AO in Frage und da würde ich mal stark bezweifeln, ob eine Widerrufsmöglichkeit gegeben ist. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste