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Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
15.05.2012, 15:02
Beitrag: #7
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
Hallo,
(14.05.2012 20:13)meyer schrieb:  M. E. ist die bevorzugte Anforderung ein Verwaltungsakt, auch wenn die keine RB-Belehrung enhält, der nach §§ 129-131 AO änderbar ist.

Unterstellen wir, dass keine der Anforderungen rechtswidrig ist. Stellt dann nicht die zweite Anforderung (wenn auch ungewollt) nicht den Wideruf des ersten und Erteilung eines neuen Bescheides dar?

Dann hätte ich das Ergebnis, dass die zweite Anforderung wirksam ist.
genau so würde ich das sehen. Wenn die zweite Anforderung wirklich durch die Softwareumstellung passiert ist (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, da doch bestimmt irgend jemand eingegriffen hat), dann wäre das hinsichtlich des zweiten VwA wohl ein Fall für §129 AO. Ansonsten käme doch nur §131 AO in Frage und da würde ich mal stark bezweifeln, ob eine Widerrufsmöglichkeit gegeben ist.
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung) - Eisvogel - 15.05.2012 15:02

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