Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
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15.05.2012, 09:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2012 09:49 von ecro.)
Beitrag: #3
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
"(wenn auch ungewollt)"
Aber genau das ist der Punkt. Wenn das FA sich darauf zurückzieht, dass das zweite Schreiben "ein Versehen gewesen und gegenstandslos" sei, dann mangelt es meiner Meinung an "jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme", § 118 Satz 1 AO, so dass kein VA vorliegt. Wenn kein VA vorliegt, kann der Nicht-VA auch nicht den (vorher ergangenen) VA ändern. Aus diesem Grunde hätte ich den Anruf beim FA auch unterlassen. ® |
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