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Beschwer?
10.05.2012, 07:49
Beitrag: #10
RE: Beschwer?
(09.05.2012 23:14)Stadtkatze schrieb:  Der Einkommensteuerbescheid ist eben für das Verlustrücktragsjahr kein Grundlagenbescheid.
Wenn der. Verlustrücktrag mangels Verlust nicht erfolgt ist, musst du in der Tat die Änderung des EStB 2009 beantragen, und dann im Einspruchsverfahren die Sache an sich klären.
Hallo,
ich stehe immer noch auf der Leitung: Um den Verlustrücktrag auf 2009 durchführen zu können, brauche ich doch den Verlust für 2010, wie er erklärt war. Dieser wurde aber nicht im Steuerbescheid 2010 so berücksichtigt. Der § 10d (1) S. 3 + 4 ist die Änderungsvorschrift für 2009, aber kann ich die Änderung beantragen, wenn noch gar kein rücktragfähiger Verlust da ist. Ich finde den Ausgang aus dem Irrgarten nicht.
frankts

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Beschwer? - frankts - 09.05.2012, 17:14
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