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zweitausbildung
16.04.2012, 17:09
Beitrag: #7
RE: zweitausbildung
Danke, ihr habt mich auf den rechten Weg zurückgebracht. Ich habe mich von unserem Juristen leiten lassen, der sagt (mit Kommentarauszug), dass ein Recht auf Zweitausbildung von Kindern nicht auf Grund der Unterhaltsberechtigung entsteht. Die Zweitausbildung fällt in der Regel nicht mehr unter die Unterhaltsberechtigung
Dass das Finanzamt bei bestimmten Sachverhalte ein Art von Normierung vorgesehen, habe ich vor lauter Bäumen nicht gesehen. Man sollte doch ab und zu in die Richtlinien sehen. Ich glaube, ich stelle mich jetzt so einen Baum und schäme mich.

@ Stadtkatze
Danke für die praktischen Hinweise, die kenne ich, wollte sie aber in meinem Fall natürlich nicht anwenden. Jetzt nach besseren Erkenntnis natürlich schon.
frankts

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zweitausbildung - frankts - 14.04.2012, 23:03
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