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zweitausbildung
14.04.2012, 23:41
Beitrag: #2
RE: zweitausbildung
Hallo,

Gegenfrage: wer würde denn dann für den Unterhalt aufkommen? Der Jobcenter? Da aber die Eltern für den Unterhalt aufkommen, wird kein Hartz IV gewährt werden. Das ist m.E. so ähnlich, wie bei der wilden Ehe ...
Also ganz klar: § 33a ist m.E. anzuwenden ...

Gruss
Uwe
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zweitausbildung - frankts - 14.04.2012, 23:03
RE: zweitausbildung - Uwe - 14.04.2012 23:41
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