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zweitausbildung
14.04.2012, 23:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2012 23:05 von frankts.)
Beitrag: #1
zweitausbildung
hallo bin wieder zurück und gleich eine Frage in die Runde:
Kind, für das Eltern kein KG mehr erhalten können macht ein Zweitstudium, das die Eltern finanzieren.Da das Kind keine eigenen Einkünfte hat, wollen die Eltern für die Unterstützung 33a EStG. Ich bin nun der Meinung dafür ist der Sohnemann nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, also kein Abzug. Im Hermann-Heuer glaube ich Unterstützung zu finden und unser RA stimmt mir auch zu. Aber irgendwie bin ich noch nicht ganz überzeugt. Was meint Ihr dazu?
frankts

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