Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
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12.04.2012, 00:13
Beitrag: #2
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Grds. kann der Opa seinen Sohn + Enkel unterstützen, mE aber nicht die Schwiegertochter (keine Rechtspflicht). Beim Enkel ist aber das KiG der Anker (Abs. 1 Satz 4), weshalb effektiv nur der Sohn unterstützbar ist. Da auch nach Heirat Vermögen der Frau Vermögen der Frau bleibt, sehe ich hier kein Problem. Opa sollte also ca 3.000 (Grundfreibetrag abzgl Eink+Bez) nach 33a abziehen können...
Ggf morgen nach Blick in Kommentar mehr. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - phönix - 11.04.2012, 23:48
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - showbee - 12.04.2012 00:13
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - Opa - 12.04.2012, 08:43
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - showbee - 12.04.2012, 09:21
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - Opa - 12.04.2012, 09:32
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - tosch - 12.04.2012, 09:49
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - showbee - 12.04.2012, 09:52
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - tolledeu - 12.04.2012, 11:01
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - showbee - 12.04.2012, 11:12
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - tolledeu - 12.04.2012, 15:16
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