Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
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11.04.2012, 23:48
Beitrag: #1
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Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Grundfall ist wie folgend:
Ehepaar hat 2010 geheiratet; ein Kind ist auch gleich unterwegs. 2011 werden folgende Einkünfte erzielt: Ehemann 2000 +3000 Bezüge (Student) Ehefrau 4000 +2000 Bezüge ( erste Schritte in der Selbstständigkeit) gemeinsames Kind: Keine Einkünfte, sondern Kindergeld Der Vater des Ehemanns zahlt diverse Gelder als Unterhalt an die Eheleute und fragt, was absetzbar ist. Grundsätzlich kann der Unterhalt meiner an Ansicht nach abgesetzt werden, soweit Bedürftigkeit gegeben ist. Die Ehefrau hat jedoch noch aus vorehelichen Zeiten (Erbschaft) ein Wertpapierdepot mit Wert von Euro 100.000. Aufgrund dieser Tatsache würde ich die Bedürftigkeit verneinen, da die Ehefrau nach meiner Meinung verpflichtet wäre, zunächst ihr Vermögen für den gemeinsamen Unterhalt (also auch für den Unterhalt des Ehemannes) zu nutzen, und nicht auf die Gelder von Oma und Opa angewiesen sein sollte. Sehe ich dieses falsch? Vielleicht wäre die Ehefrau nicht verpflichtet, ihr voreheliches Vermögen für den Unterhalt des Ehemannes zu verwenden? Kann trotzdem die Zahlung der Eltern des Ehemannes an den Ehemann als Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden? Danke für Eure Bemühungen! schönen Tag noch phönix |
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Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - phönix - 11.04.2012 23:48
RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind - showbee - 12.04.2012, 00:13
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