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Eigenkapitalsteigerung in der HB
04.04.2012, 12:32
Beitrag: #10
RE: Eigenkapitalsteigerung in der HB
(04.04.2012 10:17)höfner501 schrieb:  "Aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten sind erst mit Bedingungseintritt zu passivieren. Vor Bedingungseintritt kann sich gleichwohl das Erfordernis der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten stellen, wenn mit dem Bedingungseintritt ernsthaft zu rechnen ist und die künftigen Ausgaben wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht sind. Hierunter fallen auch Besserungsscheine für von Gläubigern erlassene Verbindlichkeiten."

Das bringt mir dann ja mal gar nix.
Doch, klar bringt das was:

1. Du gibst einen Bessserungsschein und buchst das Darlehen um auf EK (Rücklage)
2. Mit dem Bedingungseintritt ist zu rechnen, wenn Besserung eingetreten ist und aufgrund des Scheins die Firma in Anspruch genommen wird. Die künftigen Ausgaben (Ex-Darlehens-Rückzahlung) sind wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht. Folglich ist diese Verbindlichkeit mit Bedingungseintritt (Geltendmachung Besserungsschein) zu passivieren, sprich von EK (Rücklage) wieder auf Darlehen umzubuchen.
Oder ggf. bereits bei Besserung ("ernsthaft mit Inanspruchnahme zu rechnen ist") auf Rückstellung (wohl eher auf Darlehensverbindlichkeit) umzubuchen ist.
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RE: Eigenkapitalsteigerung in der HB - tosch - 04.04.2012 12:32

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