Eigenkapitalsteigerung in der HB
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04.04.2012, 10:17
Beitrag: #9
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RE: Eigenkapitalsteigerung in der HB
Mein Kommentar meint:
"Aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten sind erst mit Bedingungseintritt zu passivieren. Vor Bedingungseintritt kann sich gleichwohl das Erfordernis der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten stellen, wenn mit dem Bedingungseintritt ernsthaft zu rechnen ist und die künftigen Ausgaben wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht sind. Hierunter fallen auch Besserungsscheine für von Gläubigern erlassene Verbindlichkeiten." Das bringt mir dann ja mal gar nix. Oder gibt es andere Quellen? Der Mandant braucht dringend besseres EK, die Bank sitzt mit im Boot, die ist nicht das Problem, im Gegenteil. Die unterstützt. Aber wenn wegen der #&§$%# Creditreform der keine Lieferanten mehr herbekommt sieht es düster aus... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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