Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
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19.03.2012, 20:11
Beitrag: #14
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RE: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
höfner501 schrieb:Also: Das FA schätzt in der Regel nicht aus Jux und Dollerei, sondern aus dem Bestreben, dass korrekte Ergebnis zu ermitteln. Genau so ist das. höfner501 schrieb:Wird nichts abgegeben, steht erst mal die Vermutung im Raum, dass Einkünfte da waren. Nein, dann sind erst einmal, die im FA vorhandenen Erkenntnisse zusammenzutragen und auszuwerten. Dann kann man sich Gedanken machen, ob die Möglichkeit bestand, dass Einkünfte erzielt wurden. höfner501 schrieb:Und aus 1000 ¤ Umsatz einen Gewinn in Höhe von 5000 ¤ zu bekommen "kann" möglich sein, ich weiß nicht ob es AV gibt, oder sonstige betriebliche Einkünfte.Dann sollte es aber entsprechende Hinweise geben. Aus der Luft kann man sich derartige Kontellationen nicht greifen. höfner501 schrieb:Die Erfahrung der Finanzbeamten zeigt, dass so lange geschätzt werden muss, bis der Steuerpflichtige abgibt.Nein! Es ist nicht endlos zu schätzen. Eher hat sich die Straf- und Bußgeldsachenstelle mit der Sache zu befassen. höfner501 schrieb:Solange er mit der Schätzung besser fährt wird er nie abgeben. Da kommen dann zum Teil mehrergebnisse von zehntausenden Euro raus. Aber dazu muss das FA erst mal jedes Jahr mehr schätzen.Nein muss es nicht. Die Schätzungen haben sachgerecht zu erfolgen. Die Besteuerungsgrundlagen einfach von Jahr zu Jahr zu erhöhen, ist nicht zulässig. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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