Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
|
19.03.2012, 13:16
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Also, ich schreibe einfach mal neutral aus meiner Warte, die durch FA-Wissen (meine Mutter ist beim FA) gestützt wird.
Ob Nichtigkeit oder nicht sei mal dahingestellt, da ich davon ausgehe, dass zügig die richtige Erklärung nachgereicht werden kann, oder? Also: Das FA schätzt in der Regel nicht aus Jux und Dollerei, sondern aus dem Bestreben, dass korrekte Ergebnis zu ermitteln. Wird nichts abgegeben, steht erst mal die Vermutung im Raum, dass Einkünfte da waren. Und aus 1000 ¤ Umsatz einen Gewinn in Höhe von 5000 ¤ zu bekommen "kann" möglich sein, ich weiß nicht ob es AV gibt, oder sonstige betriebliche Einkünfte. Beim Ehemann muss man natürlich sagen: Okay, bislang Liebhaberei, aber gewisse Aufzwichnungen muss er ja führen, weil wenn er in die Einkunftserzielung reinkommt war es das ja. Also wird das Finanzamt annehmen, dass das in deinem Jahr so war, dass jetzt Einkünfte zu erklären sind. Die Nichtigkeit würde ich einfach mal eher verneinen, da wir ja keine riesigen Beträge haben. Von Strafschätzungen würde ich auch nicht ausgehen. Die Erfahrung der Finanzbeamten zeigt, dass so lange geschätzt werden muss, bis der Steuerpflichtige abgibt. Solange er mit der Schätzung besser fährt wird er nie abgeben. Da kommen dann zum Teil mehrergebnisse von zehntausenden Euro raus. Aber dazu muss das FA erst mal jedes Jahr mehr schätzen. Also ich würde schnellstmöglich die Erklärungen nachreichen, danach kräht kein Hahn mehr danach. Oder habe ich was überlesen? Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste