Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs
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08.03.2012, 11:05
Beitrag: #4
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RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs
Jetzt kam ein Bescheid mit folgendem Hinweis:
Der Vorbehalt des Widerrufs .... (BMF Schreiben vom 30.1.2012, BStBL I S. 149 darin heißt es: "4. Widerrufsvorbehalt Anrechnungsverfügungen gegenüber Ehegatten sind unter dem Vorbehalt des Widerrufs zu erteilen. Solange die Beistellung dieses Widerrufsvorbehalts noch nicht automationsgestützt erfolgt, ist ein Widerrufsvorbehalt in folgenden Fällen personell anzuordnen: der Erstattungsanspruch (mindestens) eines Ehegatten wurde abgetreten, verpfändet oder gepfändet, das Finanzamt rechnet mit Abgabenrückständen (mindestens) eines Ehegatten auf oder nimmt eine Verrechnung vor, es ist bekannt oder zu erwarten, dass die Ehegatten über die Anrechnung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen unterschiedlicher Auffassung sind, oder das Finanzamt sieht anderweitige Risiken für Steuerausfälle aufgrund von Streitigkeiten über die Zurechnung oder Anrechnung von Steuerzahlungen." Ergänzt wird alles durch eine Verfügung vom 10.02.2012 des Bayerischen Landesamt für Steuern, S-0160 1.1-1/4 St42, die nur die getrennte Veranlagung zum Inhalt hat. Der Vermerk war bisher bei Bescheiden bei Zusammenveranlagung. Ob die Zahlungsverjährung durch den Vermerk umgegangen werden soll, erscheint im Hinblick auf den Fall des zitierten Urteils am ehesten wahrscheinlich. Bin etwas ratlos. frankts |
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Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - frankts - 07.03.2012, 12:52
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - zaunkönig - 08.03.2012, 08:48
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - Eisvogel - 08.03.2012, 09:10
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - frankts - 08.03.2012 11:05
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - Petz - 18.03.2012, 13:15
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