Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs
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07.03.2012, 12:52
Beitrag: #1
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Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs
Bei uns trudeln jetzt Einkommensteuerbescheide dem Zusatz "die Anrechnungsverfügung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO" ein. Das geht ja wohl auf das BFH-Urteil VII R 55/10 vom 25.10.2011 zurück. Ich kann jetzt weder aus dem Gesetz noch aus der Kommentierung herauslesen, wie lange dieser Vorbehalt wirkt. Als wenn da wieder ein Stück mehr auf uns zukommt, was es zu überwachen gilt. Oder sollte man jetzt gegen jeden betreffenden Bescheid in diesem Punkt Einspruch einlegen? Irgendwie kommt mir das wie ein Fass ohne Ende (=Boden) vor, weil ich einfach keinen Schlußstrich für diesen Vermerk sehen kann.
Habt Ihr schon Gedanken dazu gemacht? frankts |
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Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - frankts - 07.03.2012 12:52
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - zaunkönig - 08.03.2012, 08:48
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - Eisvogel - 08.03.2012, 09:10
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - frankts - 08.03.2012, 11:05
RE: Anrechnungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs - Petz - 18.03.2012, 13:15
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