Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
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02.03.2012, 16:32
Beitrag: #10
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RE: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
frankts schrieb:Die Frage ist hier natürlich. Fehler oder bewußte Strafschätzung. Auf die Nichtigkeit werden ich nich losgehen, sondern ganz normal im Einspruch meine Bedenken vortragen.Das ist genau das, was ich meine! Sich auf die etwaige Nichtigkeit zu stürzen ist komplizierter als der andere Weg frankts schrieb:Vor allem denke ich, dass hier ermessensfehlerhaft gearbeitet wurde.Ja, du denkst das.... Dazu musst du erst einmal wissen, ob ein Ermessen überhaupt ausgeübt wurde. Hierzu fehlen dir aber alle Kenntnisse. Diese ergeben sich aus den Akten des FA. Akteneinsicht = Mehraufwand frankts schrieb:AdV kann natürlich nur gewährt werden, wenn erhebliche rechtliche Zweifel...........und genau diese sind gegeben, wenn dein Vortrag zutreffend ist (davon gehe ich aus). Es wurden Einkünfte einbezogen, die es gar nicht gab. Diese Erklärung reicht für die AdV. Was würde in der ESt-Erklärung dazu stehen? - Nichts, denn du erklärst diese Einkünfte ja nicht. Darüber hinaus gibt es ja noch die Entscheidung zur Liebhaberei. Also das sind zwei Sachen, die du vortragen kannst aus denen sich aber nur eines ergibt. Die Einkünfte des Ehemannes betragen nicht 0 ¤, sondern es gibt sich einfach nicht. Das ist AdV-Grund genug. Jedes FG würde in einem diesbezüglichen Verfahren mit Sicherheit zugunsten deines Mandanten entscheiden. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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