Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
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02.03.2012, 08:44
Beitrag: #8
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RE: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Hallo Stadtkatze,
ich hatte zur Nichtigkeit das Urteil vom 30.03.2010 des Finanzgerichts München, 13-K-2600/08 in Erinnerung, wo es u.a. heißt: ......Ein zur Nichtigkeit der Schätzung führender Fall liegt aber vor, wenn sich die Finanzbehörde nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat..... Die Frage ist hier natürlich. Fehler oder bewußte Strafschätzung. Auf die Nichtigkeit werden ich nich losgehen, sondern ganz normal im Einspruch meine Bedenken vortragen. Vor allem denke ich, dass hier ermessensfehlerhaft gearbeitet wurde. AdV kann natürlich nur gewährt werden, wenn erhebliche rechtliche Zweifel........ Mir geht es mehr um die Höhe der AdV und die ist hier in voller Höhe der Nachforderungen gegeben. Nur in der Praxis erwähnt doch fast keiner die erheblichen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit, man beantragt die AdV in der Höhe in der sich Nachforderung auf Grund des Vorbringens des Einspruchsführers mindert. Ich bin halt der Meinung, dass Selbstverständlichkeiten nicht unbedingt eine schriftlichen Darlegung erfordern. Ich versuche halt AdV-Anträge erst zu stellen, wenn ich eine vernünftige Gründe habe und nicht vielleicht Antrag AdV ohne Begründung, um vielleicht in den Genuß einer Nachfrist für die Zahlung zu kommen. Schönen Tag noch frankts |
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