Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
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01.03.2012, 11:16
Beitrag: #5
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RE: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Ehefrau:
der lieber "Schätzer" hat auch noch übersehen, dass der Betrieb seit dem Vorjahr (Vermerk in der Gewinnermittlung) ruht und im Erklärungsjahr dann folgerichtig abgemeldet wurde. Anlagevermögen, dass stille Reserven beinhalten könnte war nicht vorhanden. Mittlerweile habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass schriftliche Vermerke und Erläuterungen im Vorjahr in folgenden Jahr bereits Schall und Rauch sind. frankts |
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