Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
|
01.03.2012, 10:18
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Hallo,
bei 1.000 EUR Umsatz einen Gewinn von 5.000 EUR zu schätzen, geht m.E. ziemlich in Richtung Nichtigkeit, wobei ich es in solchen Fällen nicht auf eine Klage ankommen lassen würde. Hinsichtlich Liebhaberei würde ich es dagegen schon drauf ankommen lassen. Sowas kann doch wohl nicht war sein! Wenn der Betrieb als Liebhaberei eingestuft ist, besteht hinsichtlich ESt keine Erklärungspflicht, hinsichtlich USt kann es anders aussehen. Ich würde zumindest für die Ehefrau eine BWA o.ä. vorlegegen , dann sollte AdV möglich sein. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste