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einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
29.02.2012, 09:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.02.2012 09:53 von zaunkönig.)
Beitrag: #9
RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Hallo,

ich werde diesbezüglich auch mal recherchieren.
Nur mit der Argumentation kommt die Verwaltung nicht durch. Ein Richter müsste sich auch an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren, und nicht an Wahrscheinlichkeiten und Vermutungen. Schließlich soll die Steuergesetzgebung auch die tatsächlichen Gegebenheiten besteuern, weil sich danach der Steuergegenstand bestimmt.

(ja, ich weiß auch von den fiktiven, gesetzlich gewollten Steuergegenständen).



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Schnellrecherche hat mir folgende Urteile ausgespuckt:

FG Düsseldorf, 7 K 417/10 vom 23.11.11 (Dok 0928848)
FG München, 4 K 4431/01 vom 16.06.04 (Dok 0818389)
BFH II R 17/99 vom 27.10.99 (Dok 0552707)
BFH V R 50/07 vom 19.03.09 (Dok 0588406)


Auch wenn die Sachverhalte inhaltlich nicht immer passen (habe sie nur kurz überflogen), in der Argumentationskette der Richter steckt ja immer weiträumige Argumentation.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer - zaunkönig - 29.02.2012 09:04

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