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einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
28.02.2012, 15:11
Beitrag: #8
RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Das Problem ist, dass das Finanzamt behauptet (ich hab mit dem Bearbeiter schon telefoniert, der war ganz nett, aber diesbezüglich ziemlich stur), dass es reicht, dass das Angebot vorliegt. Auch wenn die Bauherren das Angebot gar nicht gekannt hätten, und es daher auch gar nicht angenommen haben können, läge hier ein einheitliches Vertragswerk vor.
Ich komme also gar nicht dazu, nachzuweisen, dass das Angebot nicht angenommen wurde, und leider haben meine Mandanten (als sie noch nicht meine Mandanten waren) dem FA gegenüber bereits zugegeben, dass sie das Angebot gekannt haben-es jedoch nie angenommen haben, weil sie die Bebauung selber vornehmen wollten.

Wenn also mein Mandant hier "bescheissen" wollen würde, hätte er dem FA gegenüber das Angebot nie erwähnt. Treudoof wie er nun mal ist, hat ers aber...

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LG
Clematis
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer - Clematis - 28.02.2012 15:11

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