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einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
28.02.2012, 10:58
Beitrag: #4
RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Clematis schrieb:Findet eine Anzeige über ein Grundstück, der Makler bietet schlüsselfertig bebaut an.
Die beiden kaufen aber nicht über den Makler, sondern direkt vom Eigentümer.
Logisch kaufen die nicht vom Makler, der ist ja auch gar nicht Eigentümer. Aber sie haben von ihm vermittelt bekommen und ihm sicherlich auch die Provision bezahlt.

Zitat:Sie lassen sich diverse Angebote von Baufirmen erstellen, und entscheiden sich für eine, die dann die Arbeiten jedoch wg Zeitmangels nicht ausführen kann. Also nehmen sie eine andere. Das Problem dabei ist, dass das wohl auch die Baufirma ist, die dem Makler das Angebot über die Bebauung des Grundstückes gemacht hat.
So ein Pech aber auch mit der ersten Firma Big Grin . Und so ein Zufall mit der zweiten! Gibt es einen Vertrag mit der ersten Firma? Ich vermute mal: nein. Lassen sich die "diversen" Angebote von Baufirmen belegen?
Und deine Mandanten haben nie mit dem Makler über die schlüsselfertige Bebauung und das dahinterstehende Bauunternehmen gesprochen? Kaum zu glauben.
Wie weit liegen nun der Preis für schlüsselfertiges Bauen und der tatsächliche Preis für Grundstück und Gebäude auseinander?
Ich vermute mal - nein, lieber nicht Big Grin

Sorry, kann sein, dass ich da völlig falsch liege, aber für mich sieht das so ein bisschen Rolleyes danach aus, als wollten die sich einfach nur um ein paar Euros GrErwSt rumpieseln. Was ja nun bei dieser Konstellation nichts wirklich neues wäre.

Wenn Du mal in Immobilienbörsen reinschaust, findest Du immer wieder Angebote über Grundstücke mit geplanten Gebäuden mit dem Hinweis: "Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück".

Und Du beschreibst genau das Szenario, mit dem versucht wird, diese zu umgehen.

Ich fürchte, Du hast ganz schlechte Karten.
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer - tosch - 28.02.2012 10:58

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