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einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
27.02.2012, 19:52
Beitrag: #2
RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Vorweg: Von Grunderwerbsteuer habe ich auch keine Ahnung.

Aber die Argumentation des FA kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe mal ein bisschen gelesen und herausgefunden, dass es um den objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Bauvertrag geht. Ein Angebot kann m. E. so pauschal nicht herangezogen werden.

Ich habe auch eine Verwaltungsanweisung gefunden. Leider nur im Haufe.
FinMin Schleswig-Holstein, 21.3.2011, VI 355 - S 4521 - 113, Wenn du Haufe hast, HI 2766617

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer - Stadtkatze - 27.02.2012 19:52

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