Zustellung im Ausland
|
17.02.2012, 09:43
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Zustellung im Ausland
Für Verwaltungsakte, die mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werden, gilt die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr.3 AO. Wie ist das aber bei Zustellung von "Nicht-"Verwaltungsakten (z.B. Mahnungen, Ankündigungen der Vollstreckung)? Wird die Post schneller befördert? Irgendwie kann ich den Gedankengang nicht nach vollziehen. Das Finanzamt meint auch nur, das sei eben so.
Grübel!!!!! frankts |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012 09:43
RE: Zustellung im Ausland - Catja - 17.02.2012, 10:38
RE: Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012, 11:08
RE: Zustellung im Ausland - Catja - 17.02.2012, 11:13
RE: Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012, 11:21
RE: Zustellung im Ausland - Stadtkatze - 17.02.2012, 11:42
RE: Zustellung im Ausland - frankts - 17.02.2012, 11:51
RE: Zustellung im Ausland - Eisvogel - 17.02.2012, 11:55
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste