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Einspruch von Ehegatten
13.01.2012, 09:27
Beitrag: #7
RE: Einspruch von Ehegatten
Stadtkatze schrieb:Offensichtlich sind von der Änderung durch die BP nur die Besteuerungsgrundlagen der EF betroffen. Damit wäre keine Hinzuziehung notwendig, und der EM hat außer der Gesamtschuldnerschaft nichts mit der Sache zu tun. Anders wäre es, wenn ein Änderung der Veranlagungsart erreicht werden soll.
Ich mache ja aber noch WK des Ehemannes geltend, hatte es aber so verstanden, dass trotzdem nur eine einfache, keine notwendige Hinzuziehung erfolgen kann. Die Änderung des Steuerbescheides dürfte dann im Klageverfahren nur von der Ehefrau beantragt werden um keine Kostennachteile zu haben (so NWB Fach 2 S.1664 Tz.2).
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Einspruch von Ehegatten - Eisvogel - 11.01.2012, 11:18
RE: Einspruch von Ehegatten - Eisvogel - 13.01.2012 09:27

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