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Einspruch von Ehegatten
12.01.2012, 20:13
Beitrag: #6
RE: Einspruch von Ehegatten
Eisvogel schrieb:Kann ich da was falsch machen, wenn ich da erst mal gar nichts mache oder sollte ich auf die Hinzuziehung bestehen?

Das Problem ist, dass nur ein Ehegatte den Einspruch eingelegt hat. Ob aufgrund der fehlenden steuerlichen Kenntnisse, die von tolledeu erw�hnte Auslegung in Betracht kommt, wei� ich nicht - damit habe ich mich noch nicht besch�ftigt.
Auf alle F�lle kannst du nichts falsch machen, wenn eine Hinzuziehung notwendig w�re, denn die hat das FA zwingend durchzuf�hren. Offensichtlich sind von der �nderung durch die BP nur die Besteuerungsgrundlagen der EF betroffen. Damit w�re keine Hinzuziehung notwendig, und der EM hat au�er der Gesamtschuldnerschaft nichts mit der Sache zu tun. Anders w�re es, wenn ein �nderung der Veranlagungsart erreicht werden soll.

Ist eine notwendige Hinzuziehung unterblieben sind �nderungsbescheid u. ggf. Einspruchsentscheidung f�r die Katz.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Einspruch von Ehegatten - Eisvogel - 11.01.2012, 11:18
RE: Einspruch von Ehegatten - Stadtkatze - 12.01.2012 20:13

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