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Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
21.12.2011, 09:18
Beitrag: #7
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
zaunkönig schrieb:ob der Einsatz lohnenswert ist oder nicht, dass käme auf den Einzelfall an.
Geht es nur darum die schriftliche Begründung nachzuholen, dann braucht es nicht viel Einsatz.
Ich habe meine Antwort eigentlich nicht auf den Einzelfall bezogen, sondern die Frage vielmehr allgemein verstanden und bin davon ausgegangen, dass deratiges für die Zukunft verhindert werden soll. Da kann so ein Einzelfall schon ein Aufhänger für eine Beschwerde sein.

Was diesen konkreten Einzelfall betrifft, ist Einsatz ja geradezu gefordert worden und auch notwendig, weil, die Begründung ist ohne Frage erforderlich.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger - Stadtkatze - 21.12.2011 09:18

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