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Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
20.12.2011, 09:49
Beitrag: #5
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
Hallo,

ob der Einsatz lohnenswert ist oder nicht, dass käme auf den Einzelfall an.

Geht es nur darum die schriftliche Begründung nachzuholen, dann braucht es nicht viel Einsatz. Doch die Ordnung sollte schon gewahrt werden, und die AO gilt für alle Beteiligten gleichermaßen und soll eben willkürlichen Aktionismus verhindern.

Steht aber die Nachzahlung insgesamt in Frage, und soll durch die Bescheidung lediglich eine Frist gewahrt werden, dann lohnt der Einsatz schon. 3 Jahre für eine Prüfung halte ich ohnehin schon für bedenklich. Da kommt einem schon der Gedanke des Mißbrauchs von Vorschriften in den Sinn. Somit sit auch der Ärger an der Vorgehensweise nachvollziehbar.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger - zaunkönig - 20.12.2011 09:49

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