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Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
19.12.2011, 23:20
Beitrag: #3
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
Taxman schrieb:auch auf die gefahr hin, mich bis auf die knochen zu blamieren, ist da nicht Verjährungshemmung nach § 171 (4) AO eingetreten?

Nein ich denke nicht, dass dies von Bedeutung ist. Bei der Organgesellschaft selbst liegt ja noch gar kein Prüfungsbericht vor. wenn er denn mal vorliegt, muss natürlich geprüft werden, ob 171 Abs. 4 Satz zwei eine Rolle spielen kann. im Augenblick sehe ich das noch nicht, aber da schauen wir noch einmal nach, wenn der Bescheid für die Organgesellschaft da ist.

Für den Organträger selbst wurde keine Prüfung anberaumt. Die Änderungen der ursprünglich ergangenen Festsetzung zur Umsatzsteuer unterliegen meiner Meinung nach den allgemeinen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung. Das Finanzamt kann demzufolge bei neuen Tatsachen oder bei Vorbehalt der Nachprüfung den Bescheid ändern - bloß hätte ich gerne zum Zeitpunkt der Änderung gewusst, warum etwas geändert wird und wie sich die Änderung zusammensetzt. Daran fehlt es bisher.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger - phönix - 19.12.2011 23:20

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