Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
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19.12.2011, 22:11
Beitrag: #1
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Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organträger
Mehrere Unternehmen gehören zu einer umsatzsteuerliche Organschaft. Bei einer der Organgesellschaften wird eine steuerliche Außenprüfung angeordnet, die seit drei Jahren vor sich hin prüft. Es gibt einigen Schriftverkehr, in dem Rechtsstandpunkte ausgetauscht werden - umsatzsteuerliche Fragen werden nur ansatzweise gestreift.
Am heutigen Tag geht für den Organträger ein geänderter Umsatzsteuerbescheid für ein Jahr ein, für das am 31.12.2011 Verjährung droht. Die Nachzahlung beträgt 40.000 Euro. Begründung: "Der Bescheid ergeht aufgrund der Prüfungsergebnisse bei Ihrer Organgesellschaft XXX. " Ein Prüfungsbericht bei der Organgesellschaft ist weder dem Steuerberater noch dem Mandanten direkt zugegangen. Auf telefonische Nachfrage teilt das Finanzamt des umsatzsteuerlichen Organträgers mit, dass die Prüferin der Organgesellschaft dem Finanzamt des Organträgers eine schriftliche Information hat zukommen lassen, dass ein abweichender Bescheid für den Organträger mit bestimmten Zahlen auf jeden Fall noch vor dem 31.12.2011 erlassen werden soll. Weitergehende Begründungen liegen auch dem Finanzamt des Organträgers nicht vor. Nach § 121 Abgabenordnung ist der schriftliche Verwaltungsakt auch schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Nach der hier mir vorliegenden Literatur ist der Verwaltungsakt auch ohne Begründung wirksam, aber fehlerhaft. Die Verletzung des § 121 kann nach 126 Abs. 1 Nummer 2 jedoch geheilt werden, und zwar sehr lange Zeit. Ich empfinde dies eigentlich als so ziemlich unmöglich. Sieht einer von Euch noch eine andere Möglichkeit, sich gegen die Handhabung des Finanzamtes zur Wehr zu setzen? Vielen Dank dafür, dass Ihr in der vorweihnachtlichen Zeit noch die Gehirnzellen mit meinen Problemen beschäftigt! schönen Tag noch phönix |
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